Nordklang Festival

24. April 2026
bis 26. April 2026
Hamburg

Singwoche 60 plus

4. Mai 2026
bis 8. Mai 2026
Güstrow

Musikreise

9. Mai 2026
Hauptkirche St. Petri Hamburg

Grundkurs Chorleitung

3. Juli 2026
bis 5. Juli 2026
Rendsburg

Sommersingwoche

13. Juli 2026
bis 19. Juli 2026
Ostseebad Zingst

Jugendsingwoche

10. August 2026
bis 16. August 2026
Groß Poserin

Aufbaukurs Chorleitung

18. September 2026
bis 20. September 2026
Rendsburg

Basiswissen Kinderchorleitung

19. Oktober 2026
bis 20. Oktober 2026
Rendsburg

Jugendchor­leitung

21. Oktober 2026
bis 22. Oktober 2026
Rendsburg

Förderrichtlinien

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Förderrichtlinien
Kantatefonds

Kantatefonds der Nordkirche

Das Kirchenmusikwerk der Nordkirche fördert Konzerte und andere kirchenmusikalische Veranstaltungen mit gemeindeeigenen Chören und Singkreisen aller Altersgruppen, wenn diese ein finanzielles Defizit aufweisen. Die maximale Förderung beläuft sich auf 500 € pro Jahr pro Gemeinde. Der Betrag kann sich auf mehrere Anträge verteilen. Der Antrag muss vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. 
Die Summe wird erst nach der Konzertabrechnung und einem nachgewiesenem Defizit überwiesen. 
Titel und Datum der Veranstaltung: 
Beteiligter gemeindeeigener Chor/Singkreis/Kinderchor/Jugendchor etc. 

Förderrichtlinien 

Die Veranstaltung ist eine kirchenmusikalische Veranstaltung/Kirchenkonzert mit Beteiligung gemeindeeigener Chöre, Kinderchöre oder Singkreise. 

Es können Zuschüsse bis max. 1/3 des Defizites beantragt werden bzw. höchstens 500 € im Jahr. 

Die Antrags-Bearbeitung erfolgt nach Eingangs-Datum des Antrages, nicht nach Konzert-Datum. 

Nachträgliche Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

Die Konzert-Abrechnungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Konzert eingereicht werden. Danach erlischt der Antrag.

Letzter Antragstermin ist der 1. Dezember des laufenden Jahres. 

Letzter Abrechnungstermin für Weihnachts- und Silvesterkonzerte ist der 31. Januar des Folgejahres. 

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. 

Die Höhe des Kantatefons-Etats ist für das jeweilige Jahr im Haushalt des Kirchenchorwerkes festgelegt. Wenn der Etat erschöpft ist, endet die Förderung für das laufende Jahr. 

Anträge können nur über das e-Formular  eingereicht werden. 

Abrechnungen erfolgen mit dem Abrechnungsformular

Einzureichende Belege: Belege der Einnahmen und Ausgaben des Konzertes und das ausgefüllte Abrechnungsformular